Ausbildung
PKW Klasse B KLASSE A, A2 , A1 und NEU A1 (B196) ohne Prüfung
Alles auf einen Blick
PKW Klasse B
Mindestalter 18 Jahre / begleitetes Fahren mit/ab 17 Jahren, mehrspurige Kraftfahrzeuge bis zGM 3500 kg mit Anhänger 750 kg, bei Anhängern über 750 kg beträgt die max. zGM des Zuges 3500 kg
Motorräder Klasse A
Mindestalter 24 Jahre bei Direkteinstieg, bei Aufsteigern 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2 nötig.
Klasse A2
Mindestalter 18 Jahre, max. Leistung 35kW, max. Leistungs - Masse - Verhältnis 0,2 kW/kg
Motorräder Klasse A1
Leichtkrafträder Klasse A1 Mindestalter 16 Jahre, max. Hubraum 125 cm3, max. Leistung 11kW, max. Leistungs - Masse - Verhältnis 0,1 kW/kg
Motorräder Klasse A1 (B196)
Voraussetzungen für die Fahrerlaubnis B196
Um den Zusatz 196 für die Fahrerlaubnis der Klasse B zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Fahrer müssen mindestens 25 Jahre alt sein,
- seit fünf Jahren einen Führerschein der Klasse B besitzen
- und eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden erfolgreich absolviert haben.
- Prüfungen sind nicht erforderlich
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